Der Wortteil „E h e“ in „Ehehaft“ bedeutet im heutigen Sprachgebrauch "Ehestand" oder Verheiratetsein und bezeichnet das legale Zusammenleben von Mann und Frau. Die "Ehe" gründet auf das feste unverbrüchliche Versprechen - ein Vertrag also ,der ihnen „anhaftet“ "bis der Tod sie scheidet".
„E h halten“ waren einst die Dienstboten, die auf dem Hof beschäftigt waren. Meistens an Lichtmess wurden die Knechte und Mägde vom Bauern eingestellt, d.h. durch Handschlag ein Vertrag besiegelt, der in der Regel mindestens ein Jahr lang für beide Seiten verbindlich war. Hier bezeichnet das Wort "E h e" ein vertraglich festgelegtes Dienst- oder Arbeitsverhältnis.
Analog hierzu bedeutet "Ehehaft" also ein vertraglich sanktioniertes Übereinkommen der Mitglieder einer Dorfgemeinschaft. Es ist ein "ehernes",ein heiliges Gesetz, das immerwährend und unumstößlich gültig sein soll. Für das Dorf war es eine Art Grundgesetz,das den Alltag der Bewohner reglementierte, dem Dorfgericht die rechtliche Basis bei der Urteilsfindung bot, die Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Herrschaftsträger festlegte und über Generationen und Jahrhunderte hinweg für die hier lebenden Menschen Identität stiftete.
Sinn und Zweck der "Ehehaft" bestand darin, Konflikte zwischen den Dorfbewohnern zu regeln bzw. zu vermeiden. Es handelt sich also um eine Sammlung von Geboten und Verboten, Verordnungen und Bestimmungen, von"Spielregeln", die das Zusammenleben im bäuerlichen Dorf bis in die Anfangsjahre des 19.Jahrhundert (Säkularisation 1803) prägten.
Derartige Dorfordnungen erwuchsen aus Erfahrungen früherer Generationen und sind schon sehr alt. Sie wurden über Jahrhunderte hinweg nur mündlich überliefert. Die Tradition hatte in einer Zeit, da die Kunst des Schreibens und Lesens auf dem flachen Land kaum bekannt war, außerordentlich hohen Stellenwert.
Der Grundsatz "v o n A l t e r s h e r" oder "n a c h H e r k o m m e n" war für unsere Vorfahren geradezu heilig und unumstößlich bindend , denn
„es ist scho allweil so gwest" .
Das Gewohnheitsrecht wurde selbst von den außerdörflichen feudalen Gewalten im großen und ganzen respektiert.
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Eine reiche Quelle ortsgeschichtlich relevanter Fakten bietet das Wolferstädter Ehehaftbuch von 1571, die älteste uns im Gemeindearchiv erhaltene Schrift. Hier finden wir aufschlussreiche und interessante Einblicke in die Lebenswelt unserer Ahnen
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